Ein guter Bürostuhl ist eine wichtige Investition – für Gesundheit, Ergonomie und den täglichen Komfort im Büro. Weil er zur Geschäftsausstattung gehört, muss er auch steuerlich richtig abgeschrieben werden. Doch welche Regeln gelten eigentlich für Bürostühle? Und wie unterscheiden sich die verschiedenen Abschreibungsarten?
Hier finden Sie eine einfache, klare und aktuelle Übersicht, mit der Sie sofort wissen, welche Methode für Ihren Bürostuhl infrage kommt.
Das Wichtigste in Kürze:
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Sofortabschreibung bis 800 € netto
Bürostühle bis zu 800 € netto gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter und können im Jahr des Kaufs vollständig abgeschrieben werden. -
Sammelposten zwischen 250,01 € und 1.000 € netto
Stühle in dieser Preisspanne können in einem 5-Jahres-Sammelposten abgeschrieben werden – sinnvoll, wenn mehrere kleinere Anschaffungen anfallen. -
Lineare Abschreibung über 13 Jahre ab 1.000 € netto
Teurere Bürostühle werden als Büroeinrichtung über 13 Jahre abgeschrieben (AfA-Tabelle).
Welche Abschreibungsarten gibt es für Bürostühle?
Grundsätzlich gibt es drei steuerliche Wege, einen Bürostuhl abzuschreiben. Welche Methode angewendet wird, hängt vor allem vom Netto-Kaufpreis ab.
Sofortabschreibung – bis 800 € netto
Ein Bürostuhl gilt als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), wenn er bis zu 800 € netto kostet.
➡️ Der gesamte Betrag kann sofort im Jahr des Kaufs abgeschrieben werden.
Das ist besonders praktisch, da keine langfristige Verteilung nötig ist.
Wichtig:
Für Anschaffungen zwischen 250,01 € und 800 € besteht ein Wahlrecht. Das heißt: Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie sofort abschreiben, den Sammelposten wählen oder die lineare AfA nutzen.
Sammelposten – zwischen 250,01 € und 1.000 € netto
Liegt der Preis des Bürostuhls zwischen 250,01 € und 1.000 €, kann er in einen Sammelposten (Pool) aufgenommen werden.
- Alle Güter in dieser Preisgruppe landen gemeinsam in einem jährlichen Sammelposten.
- Dieser Sammelposten wird dann über 5 Jahre gleichmäßig abgeschrieben (je 20 %).
- Einzelne Abgänge (z. B. defekte Stühle) beeinflussen den Pool nicht – er läuft weiter.
➡️ Der Sammelposten lohnt sich, wenn in einem Jahr viele kleinere Anschaffungen anfallen.
Lineare Abschreibung über 13 Jahre – über 1.000 € netto
Kostet der Bürostuhl mehr als 1.000 € netto, wird er regulär über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Für Büroeinrichtung – und damit auch für Bürostühle – beträgt diese laut AfA-Tabelle:
➡️ 13 Jahre
Hier wird jedes Jahr 1/13 des Anschaffungswerts abgesetzt. Diese Methode betrifft meist höherwertige ergonomische Premiumstühle, die langlebig konstruiert sind.
Beispiele aus der Praxis
Damit Sie die Unterschiede besser nachvollziehen können, finden Sie hier eine übersichtliche Tabelle mit typischen Preisen und den möglichen Abschreibungsarten:
| Bürostuhl-Modell | Netto-Preis | Mögliche Abschreibung | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Standard-Bürostuhl | 279 € | Sofort / Sammelposten / 13 Jahre | 1 Jahr / 5 Jahre / 13 Jahre |
| Ergonomischer Stuhl | 749 € | Sofort / Sammelposten / 13 Jahre | 1 Jahr / 5 Jahre / 13 Jahre |
| Premium-Ergonomie-Modell | 1.199 € | Lineare AfA | 13 Jahre |
„Steuerlich zählt die Nutzungsdauer – in der Praxis entscheidet jedoch der Büroalltag, wie lange ein Stuhl wirklich hält.“
- Anna Keller, Fachberaterin bei Büromöbel Müller
Wie lange hält ein Bürostuhl wirklich?
Die steuerliche Nutzungsdauer bedeutet nicht, dass der Stuhl exakt 13 Jahre verwendet werden muss. In der Realität hängt die Lebensdauer ab von:
- täglicher Nutzungszeit
- Qualität der Mechanik
- Belastung
- Pflege und Wartung
Verschleißteile wie Rollen, Gasfedern oder Bezüge können oft einfach ausgetauscht werden. Dadurch hält ein hochwertiger Stuhl häufig deutlich länger als erwartet.
Fazit zum Thema Abschreibung von Bürostühlen
Die Abschreibung eines Bürostuhls ist im Grunde leicht verständlich: Je nach Anschaffungspreis kommen Sofortabschreibung, Sammelposten oder die lineare AfA über 13 Jahre zum Einsatz.
Mit einem klaren Blick auf die Preisgrenzen lässt sich jeder neue Bürostuhl steuerlich korrekt einordnen.
Hinweis: Für die konkrete steuerliche Umsetzung empfiehlt sich immer die Abstimmung mit der Steuerberatung.